Konföderation

Konföderation

Die Konföderation der Regulierten Chorherren des heiligen Augustinus wurde 1959 anlässlich des 900. Jahrtages der Lateransynode (1059) gegründet und von Papst Johannes XXIII. durch das  Apostolische Breve "Caritatis unitas" am 4. Mai 1959 approbiert.

Jede Kongregation bleibt autonom. Doch das, was uns eint, sind die Regel des hl. Augustinus und das gleiche Charisma, das in verschiedenen Ländern über die ganze Erde gelebt wird. Der Zweck der Konföderation ist, die Bande zwischen den Kongregationen zu stärken, Erfahrungen auszutauschen und die brüderliche Liebe unter den Mitbrüdern zu mehren.

Der Konföderation steht der Abtrpimas vor, der für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird. Der Abtprimas hat keine Jurisdiktion in den einzelnen Kongregationen; es handelt sich um einen Ehrentitel, der einem Chorherrn gegeben wird, um sichtbares Zeichen unserer Einheit zu sein.

Neun Kongregationen

Aktuell besteht die Konföderation der Chorherren des heiligen Augustinus aus neun Kongregationen :

Weitere Kongregationen

Weitere Kongregationen der regulieren Chorherren, die nicht zur Konföderation gehören: